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Wie werde ich Mitglied?

Helfen Sie uns helfen!

Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie alle Tätigkeiten der Freiwilligen des Landesrettungsvereins.

Mitglied ‚Südtirol‘
Einzelperson 25 Euro
Familie 44 Euro

Kostenlos sind:
+ Flugrettungsticket für gerechtfertigte Einsätze
+ sechs Krankentransporte zu Gesundheitseinrichtungen und Altenheimen in Südtirol und der Provinz Belluno, die die öffentliche Hand nicht übernimmt
+ bei Transporten außerhalb der Provinz: die Hälfte der gefahrenen Kilometer (max. 2000 km)
+ ab dem sechsten Transport: 20 % der gefahrenen Kilometer (max. 2000 km)
+ Anschluss eines Hausnotrufgerätes (nicht die Monatsgebühr)
+ Erste Hilfe-Grundkurs in Ihrer Nähe
+ Wahlrecht bei der jährlichen Vollversammlung des Vereins

Sonder-Mitgliedschaft „Weltweiter Rückholdienst“
Einzelperson 56 Euro
Familie 93 Euro
+ Kostenloser Weltweiter Rückholdienst und zusätzlich
+ alle Vorteile der ‚Mitgliedschaft Südtirol‘ (siehe oben) 

Gruppenmitgliedschaft (für Altenheime) a 19 €.

Ihre Vorteile im Einzelnen:
1.
Ticket für gerechtfertigte Flugrettungseinsätze:
Eine Verletzung im unwegsamen Gelände, ein Unfall weitab vom Schuss? Sie oder ein Familienmitglied müssen mit dem Hubschrauber der Landesflugrettung ins nächste Krankenhaus geflogen werden. Ein Beispiel, aber es kann jede/n treffen.
Das Weiße Kreuz übernimmt die Ticketgebühren der Landesflugrettung Südtirol. Für jeden vom medizinischen Standpunkt her gerechtfertigten Einsatz der Flugrettung müssten Sie ohne Mitgliedskarte des Weißen Kreuzes rund 100 Euro berappen.
Im Fall funktioniert es so: Sie erhalten die originale Zahlungsaufforderung vom Sanitätsbezirk Bozen und einen Hinweis von der Arbeitsgemeinschaft Flugrettung, dass das Weiße Kreuz die Ticketgebühr seiner Mitglieder übernimmt. Bitte senden Sie diese Rechnung mit Ihrer Mitgliedsnummer, bei Familienmitgliedschaften mit dem aktuellen Familienbogen (Kopie oder Eigenerklärung), an den
Landesrettungsverein Weißes Kreuz - Buchhaltung  - Lorenz-Böhler-Straße 3, 39100 Bozen
Tel 0471 444 318 - Fax 0471 444 372.
Das Weiße Kreuz begleicht die Rechnung beim Sanitätsbetrieb und bestätigt Ihnen die Kostenübernahme auf Anfrage schriftlich.
2.
Krankentransporte
Mitglieder haben Anrecht auf sechs kostenlose Krankentransporte, die die öffentliche Hand nicht übernimmt. Diese sechs Krankentransporte können nur mit Fahrtbeginn und -ende in Südtirol oder in der Provinz Belluno erfolgen.
In Sonderfällen wie bei Auslandsfahrten gilt: Mitglieder, die beispielsweise nach Innsbruck fahren müssen, bezahlen nicht die Fahrt ab Brenner bis Innsbruck und zurück, sondern zahlen die Hälfte der Gesamtkosten des Transports. Für Mitgliederfahrten ist kein Ticket zu bezahlen.
Folgende Krankentransporte können als Mitgliederkrankentransporte geltend gemacht werden:
- Fahrten zu einem nicht vertragsgebundenen, also „privaten“ Facharzt (z. B. Orthopäde, Zahnarzt),
- Transporte zum gewünschten Krankenhaus, das nicht das „nächstliegende“ ist (Definition laut Beschluss der Landesregierung) oder zu einer Gesundheitseinrichtung (etwa Altenheim),
- wenn der Patient nicht gehfähig ist.

Für die nötige Vormerkung eines Mitglieder-Krankentransports wenden Sie sich bitte zu Bürozeiten an die Einsatzzentrale des Weißen Kreuzes in Bozen unter der Rufnummer
Tel. 0471 444 444 Fax 0471 444 370.
Sie brauchen nur Ihren Namen zu nennen, wir überprüfen Ihre Mitgliedschaft: Sie erhalten dann die hier beschriebenen Vorteile.
3.
Transporte außerhalb Provinz:  50 % der gefahrenen Kilometer sind kostenlos (bei insgesamt max. 2000 km).
4.
Ab dem 6. Transport in Südtirol oder der Provinz Belluno werden 20% der Kosten der gefahrenen Kilometer vom Landesrettungsverein übernommen (bei insgesamt max. 2000 km).
Fragen? Tel. 0471 444 310 / 313 (Mitgliederbüro) 

5.
Anschluss des Hausnotrufgeräts
Kostenloser Anschluss des Hausnotruf-Geräts in Ihrer Wohnung
Der Hausnotruf-Dienst des Weißen Kreuzes hat den Vorteil, dass allein lebende Senioren oder auch kurzfristig Gehbehinderte zu Hause im Notfall Hilfe auf Knopfdruck erhält. Die Alarmtaste auf dem am Hals oder Puls getragenen kleinen Sender ist immer griffbereit. Die Taste verbindet direkt mit der Einsatzzentrale des Weißen Kreuzes, die rund um die Uhr besetzt ist. Und die schickt gleich Hilfe, wenn nötig.
Der Hausnotruf ist ein wichtiges vorbeugendes und lebensrettendes Hilfsgerät, das das Weiße Kreuz seit Jahren erfolgreich anbietet.
Die Monatsgebühr beläuft sich auf 27 Euro, die einmalige Anschlussgebühr bezahlen Sie als Mitglied nicht. Sie können Teil- oder volle Befreiungen von den Gebühren über den Sozialsprengel anfordern, erfüllen Sie die Voraussetzungen. Weitere Infos:  Abteilung Hausnotruf
Tel. 0471 444 327 - Fax 0471 444 338
6.
Erste-Hilfe-Grundkurs
Dieser kostenlose 4-stündige Grundkurs Erste Hilfe bietet das Referat Ausbildung an. Wie wichtig es sein kann, die Erste-Hilfe-Maßnahmen zu beherrschen, erfährt man immer wieder aus den Medien, wenn Freiwillige des Weißen Kreuzes zufällig bei einem Unfall anwesend sind – und dabei manchmal Leben retten können. Auch Sie können Leben retten oder ihren Familienangehörigen helfen, falls ihnen plötzlich übel wird.
Bei Familienmitgliedschaften kann freilich nur ein/e Angehörige/r den Kurs kostenlos besuchen.
Inhalt des Kurses Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ für Mitglieder:
1. Vorstellung der „Ersten Hilfe“
2. Handlungskompetenz beim Auffinden eines Notfallpatienten
3. Die Herz-Lungen-Wiederbelebung:
4. Training
Termine der Kurse 
Sie können freilich auch einen Kurs in der Nachbarsektion besuchen. Weitere Informationen beim Ausbildungsreferat.
7.
Wahlrecht
Bei der Vollversammlung des Weißen Kreuzes, die jährlich im Mai/Juni stattfindet, haben Sie das Recht mitzubestimmen, nicht nur mitzureden.

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft beim Weißen Kreuz:
Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in Südtirol oder in der Provinz Belluno.

Welche Vorteile bietet die Familienmitgliedschaft?
Wenn Sie sich für das günstige Familienpaket entscheiden (auch mit Zusatz Weltweiter Rückholdienst zu haben), gelten alle oben genannten Leistungen auch für den/die Partner/in auf dem Familienbogen und für alle unterhaltsberechtigten und zu Lasten lebenden Kinder und Jugendlichen unter 26 Jahren und Entmündigte auf dem Familienbogen.
Lehrlinge und arbeitende Jugendliche unter 26 Jahren, die in Ihrer Familie wohnen und auf dem aktuellen Familienbogen aufscheinen, sind nicht Familienmitglieder, da sie sich selbst versorgen und also auch nicht unterhaltsberechtigt sind. Sie sollten demnach auch Ihre eigenen Mitgliedschaft beim Weißen Kreuz abschließen.

Wie und wo den Mitgliedsbeitrag einzahlen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten:
Mit dem Post- oder Bankerlagschein („freccia“) im Mitglieder-Brief, den Sie Mitte November per Post erhalten. Darauf ist Ihre Identifikationsnummer als Mitglied verzeichnet.
Falls Sie unseren Mitgliederbrief nicht erhielten, ihn nicht mehr finden oder als Neu-Mitglied, rufen Sie bitte unsere Infoline 0471 444 310 an, um Ihre Mitgliedsnummer zu erfahren. Diese Nummer tragen Sie bitte auf dem Erlagschein ein, den Sie in jeder Bank oder am Postschalter erhalten. Damit tragen Sie zur Erleichterung unserer Arbeit bei. Danke. 

Wenn Sie die Mitgliedschaft künftig über einen Dauerauftrag (RID) begleichen möchten, so geht das ganz einfach: Sie drucken diese Vorlage der Einzugsermächtigung aus, füllen Sie aus, unterschreiben sie (bzw. der Kontoinhaber und Unterzeichner des Dauerabbuchungsauftrags) und senden sie uns per Post an
Weißes Krteuz. Mitgliederbüro, Lorenz-Böhler-Str. 3, 39100 Bozen oder
Fax 0471 444 338 zu. Das ist nötig, da wir Ihre Original-Unterschrift benötigen.
Danach brauchen Sie sich nicht mehr zu kümmern, wir regeln alles mit Ihrer Bank. Ihre Daten werden sicher und gemäß dem geltenden Datenschutzgesetz 196/2003 behandelt.
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